Pflege droht neue Insolvenzwelle durch Tarifabschluss im öffentlichen Dienst

Der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst droht zu einer existenziellen Bedrohung der Langzeitpflege zu werden. Die Kostenträger vertreten die Rechtsauffassung, dass die gerade vereinbarte „Inflationsausgleichszahlung“ nicht vergütungsrelevant ist. Damit dürfen die anstehenden Auszahlungen an die Beschäftigten nicht in die Punktwerte bzw. Pflegesätze eingerechnet werden. Die 3.000 Euro steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung müssten demnach von den Unternehmen ohne Refinanzierungsanspruch selber getragen werden. Das führt zu einer weiteren Verschärfung der wirtschaftlichen Situation vieler Pflegeunternehmen. Es droht eine Insolvenzwelle.

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