
Die Mitarbeitervertretung (MAV) des Evangelischen Christophoruswerkes ist eine betriebliche Interessenvertretung nach kirchlichem Arbeitsrecht. Sie ist den Betriebsräten ähnlich. Rechte und Pflichten der Mitarbeitervertretung sind im Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) geregelt.
Die MAV ist für vier Jahre gewählt und besteht aus 11 Mitgliedern, die rund 750 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vertreten. Die letzte Wahl fand im April 2022 statt.
Mit dem Mitarbeitervertretungsgesetz ist der Mitarbeitervertretung (MAV) der Rahmen für ihr Handeln gegeben:
Die MAV
- tritt dafür ein, dass arbeits-, sozial- und dienstrechtliche Gesetze, z. B. Arbeitsverträge, Tarifregelungen, Arbeitszeitregelungen, Unfallverhütungsvorschriften, Frauen- und Schwerbehindertenförderung zugunsten der Beschäftigten eingehalten werden.
- hat die Aufgabe, Beschwerden und Anfragen von Beschäftigten zu verfolgen und durch Verhandlungen mit der Geschäftsführung und Dienststellenleitung auf deren Erledigung hinzuwirken.
- hat Mitbestimmungsrechte, z. B. bei der Einstellung, Dienstplangestaltung, Einführung von neuen Arbeitsmethoden, Eingruppierung, Änderung des Arbeitsvertrages, Beendigungs- und Änderungskündigung, Versetzung und Abordnung.
- hat das Recht, umfassend informiert zu sein.
- erarbeitet Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
- wirkt mit bei Dienstvereinbarungen, z. B. zur Sicherung der Beschäftigung.
Als Ansprechpartner für Fragen des Arbeits- und Berufslebens nehmen wir eine beratende und begleitende Funktion wahr. Wir helfen bei betrieblichen Konflikten zwischen Mitarbeitenden. Vor wichtigen Entscheidungen, Verhandlungen, Team- oder Arbeitsbesprechungen ist es möglich, Kontakt zur Mitarbeitervertretung aufzunehmen.
Die Interessensvertreterinnen Dagmar Kock (Vorsitzende), Barbara Neuendorf (Vertrauensfrau für Schwerbehinderte) und Gabriele Albrecht sind für die Aufgaben der Mitarbeitervertretung ganz oder teilweise von ihrer Arbeit freigestellt und stehen deshalb hauptsächlich für Beratungs- und Kontaktgespräche zur Verfügung.
Für ausführliche Beratungsgespräche bitten wir um vorherige Terminabsprache mit einem Mitglied der Mitarbeitervertretung. Es ist selbstverständlich jederzeit möglich, außerhalb der Bürosprechzeiten Gesprächstermine zu vereinbaren, die am Arbeitsplatz oder im Büro der Mitarbeitervertretung stattfinden können.