Der Infobus kommt zu Ihnen:
auf ihren Wochenmarkt im Mai/Juni
in der Regel von 8 bis 13 Uhr
Freitag, 11. Mai 2012
DU-Neumühl, Hohenzollernplatz
Mittwoch, 16. Mai 2012
DU-Homberg, Hochheider Markt
Freitag, 18. Mai 2012
DU-Beeckerwerth, Ahr-/Haus-Knipp-Str.
Mittwoch, 23. Mai 2012
DU-Walsum, Franz-Lenze-Platz
Donnerstag, 24. Mai 2012
DU-Rumeln, Dorf-/Verbindungsstr
Freitag, 25. Mai 2012
DU-Ruhrort, Neumarkt
Samstag, 2. Juni 2012
Tag der Begegnung
Archäologischer Park Xanten
Mittwoch, 6. Juni 2012
DU-Meiderich, Bahnhofsvorplatz
Freitag, 8. Juni 2012
DU-Neumühl, Hohenzollernplatz
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Eine Initiative von:
Häufig gestelle Fragen
Diese Antworten auf häufig gestellte Fragen sind natürlich kein Ersatz für eine persönliche Beratung. Aber manchmal helfen auch schon kurze Information weiter
Fragen zur Pflegeversicherung
Wie bekomme ich eine Pflegestufe?
Wie hoch ist das Pflegegeld?
Was sind zusätzliche Betreuungsleistungen?
Wozu können die Betreuungsleistungen genutzt werden?
Was passiert, wenn der Pflegebedürftige vorübergehend nicht gepflegt werden kann?
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Fragen zum Pflegeheimalltag
Was muss ich zu einer Kurzzeitpflege bzw. Urlaubspflege mitbringen?
Gibt es Besuchszeiten im Christophoruswerk?
Welche Ärzte versorgen mich, wenn ich im Pflegeheim bin?
Woher bekomme ich meine Medikamente?
Wie ist die Reinigung und Kennzeichnung meiner Wäsche geregelt?
Gibt es eine eigene Küche mit frischer Zubereitung der Mahlzeiten?
Kann ich persönliche Möbel/Gegenstände mitbringen?
Kann ich als Angehöriger bei der Pflege helfen?
Hat mein Zimmer ein Telefon?
Kann ich in meinem Zimmer fern sehen?
Kann ich meine eigene Bettwäsche mitbringen/waschen?
Wie bekomme ich eine Pflegestufe?
Die Anerkennung einer Pflegestufe oder eine Höherstufung muss bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Das Antragsformular ist einfach auszufüllen. Die Anerkennung erfolgt aufgrund einer Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Ein Vertreter des MDK kommt zu Ihnen nach Hause oder in die Pflegeeinrichtung und prüft anhand von vorgegebenen Kriterien, ob eine Pflegestufe anerkannt wird. Für die Pflegestufe 1 ist ein täglicher Pflegeaufwand von mindestens 90 Minuten erforderlich, wobei 45 Minuten auf die Bereiche: Körperpflege, Ernährung und Mobilität entfallen müssen, der Rest auf hauswirtschaftliche Versorgung. Bei einer Anerkennung gilt diese rückwirkend ab dem Datum der Beantragung.
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Wie hoch ist das Pflegegeld?
Die Pflegekasse unterscheidet in Barleistung und Sachleistung. Wenn man innerhalb der Familie oder Bekanntenkreis die Pflege selber übernehmen will, kann man sich in der Pflegestufe 1 einen Betrag in Höhe von 215 Euro monatlich auszahlen lassen. Bei der Pflegestufe 2 sind es 430 Euro und bei der Pflegestufe 3 sind es 605 Euro monatlich. Wenn man Sachleistung, also z.B. die Hinzuziehung eines Pflegedienstes in Anspruch nimmt, können Rechnungen bei Pflegestufe 1 bis zu einer Höhe von 420 Euro, bei Pflegestufe 2 bis 900 Euro und bei Pflegestufe 3 bis 1200 Euro über die Pflegekasse abgerechnet werden. Auch eine Mischung aus Bar- und Sachleistung ist möglich.
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Was sind zusätzliche Betreuungsleistungen?
Zusätzliche Betreuungsleistungen ergeben sich aus dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz aus dem Jahr 2008. Sie betragen 100 bzw. 200 Euro pro Monat und sind nur als Sachleistung erhältlich, werden also nicht bar ausgezahlt. Über den Anspruch entscheidet ebenfalls der MDK auf Antrag bei der Pflegekasse.
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Wozu können zusätzliche Betreuungsleistungen genutzt werden?
Die Leistungen für zusätzliche Betreuung können nur als sogenannte "Sachleistung" verwendet werden und werden an die Betroffenen nicht bar ausgezahlt. Eine Sachleistung sind z.B. die Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz und der Häusliche Unterstützungsdienst. Diese sogenannten "Niedrigschwelligen Angebote" werden von den verschiedenen Einrichtungen in Duisburg angeboten. Auch die Pflegedienste bilden zunehmend "Alltagsbegleiter" aus, die ebenfalls Betroffene in ihrer Wohnung aufsuchen und dann über das Betreuungsgeld finanziert werden können. Wichtig dabei ist, dass es sich weder um eine hauswirtschaftliche Hilfe, noch um eine pflegerische Tätigkeit handelt, sondern eine reine Betreuungsleistung wie z.B. Gespräch, Spiel, Spaziergang o.ä. beinhaltet. Die Betreuungsleistungen können auch zur Finanzierung von Tagespflege genutzt werden. Da sie auch ohne Vorliegen der Pflegestufen 1 bis 3 bewilligt werden können, kann durch Ansparung auch eine Kurzzeitpflege abgerechnet werden.
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Was passiert, wenn der Pflegebedürftige vorübergehend nicht gepflegt werden kann?
Pflege bedeutet in der Regel einen hohen Aufwand an Energie und Zeit. Dazu kommt, dass oft die Pflege durch den Partner übernommen wird, der möglicherweise selbst hochaltrig ist oder an Krankheiten leidet. Daher kann z.B. durch einen Krankenhausaufenthalt oder dringend erforderliche Erholgungsphasen eine Situation entstehen, in der die pflegebedürftige Person vorübergehend zu Hause nicht versorgt ist. Dafür hat die Pflegeversicherung die Möglichkeit der Kurzzeit- und der Verhinderungspflege vorgesehen. Dies ermöglicht eine zeitweise Aufnahme in einer stationären Einrichtung, die größtenteils über die Pflegeversicherung abgerechnet werden kann (Verpflegungskosten werden privat abgerechnet). Der Gesamtanspruch beträgt bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege jeweils 1510 Euro pro Jahr. Eine Zuzahlung für Unterkunfts- und Verpflegungskosten ist erforderlich. Voraussetzung ist die Einstufung in eine Pflegestufe. In der Zeit der Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege werden die Zahlungen des Pflegegeldes ausgesetzt.
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Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Wie der Name schon sagt, wird eine andere Person bevollmächtigt, im Namen des Vollmachtgebers Entscheidungen zu treffen. Dies setzt ein großes, persönliches Vertrauen in die zu bevollmächtigende Person voraus. Die Vollmacht kann auf einzelne Bereiche beschränkt werden, z.B. Postverkehr, Aufenthaltsbestimmung, Finanzen u.a..
In einer Vorsorgevollmacht erklärt die bevollmächtigende Person in gesunden Tagen, dass in einem evtl. später eintretenden Fall der Geschäftsunfähigkeit (z.B. durch Unfallfolgen oder altersbedingte Abnahme geistiger Fähigkeiten) jemand anderes in seinem Namen Rechtsgeschäfte tätigen kann. Eine rechtliche Betreuung kann durch eine solche Willenserklärung meist vermieden werden. Eine notarielle oder ärztliche Bestätigung (des freien Willens und der bestehenden Geschäftsfähigkeit) ist nicht erforderlich, aber sinnvoll, da es die Rolle des Bevollmächtigten stärkt und über evtl. Risiken durch eine neutrale Person aufgeklärt werden kann.
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Was muss ich zur Kurzzeitpflege bzw. Urlaubspflege mitbringen?
An persönlichen Dingen:
- Ihre persönliche Kleidung, mit der Bitte um eine kurze Auflistung
- Ihre Kosmetikartikel, Rasierapparat, Inkontinenzmaterial usw.
- Brillen, Hörgeräte, Rollstühle oder andere medizinische Hilfsmittel, die Sie besitzen und benötigen
- von Ihnen aktuell benötigte Medikamente, incl. der aktuellen Dosierung
- eine kleine Reisetasche mit Nachtwäsche, Handtuch, etc. vorsorglich für den Fall einer Notfalleinweisung ins Krankenhaus
- etwas Geld, falls Sie während des Aufenthaltes etwas benötigen (Getränke, Café-Besuch, Telefon o.ä.).
An Papieren / Unterlagen :
- Eine Bestätigung der Pflegekasse über Ihre Pflegestufe, nicht älter als 6 Monate
- Ihren Personalausweis
- Ihre Krankenversichertenkarte
- Ihren Befreiungsausweis von der Zuzahlung zu den Medikamentenkosten - soweit vorhanden
- sonstige wichtige Ausweise (z.B. Schwerbehindertenausweis, Allergiepass, Herzschrittmacherausweis, usw.)
- Kopien von vorhandenen Vollmachten oder Betreuungsausweisen, wenn vorhanden
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Gibt es Besuchszeiten im Christophoruswerk?
Wir sind eine offene Einrichtung, so dass Besuche jederzeit möglich sind.
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WelcheÄrzte versorgen mich, wenn ich im Heim bin?
Ihr Hausarzt und die Fachärzte können Sie auch weiterhin medizinisch betreuen und so das gewachsene Vertrauensverhältnis fortsetzen.
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Woher bekomme ich meine Medikamente?
Eine zuverlässige Versorgung mit Medikamenten sichern wir durch eine Kooperationsvereinbarung mit Apotheken der Umgebung.
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Wie ist die Reinigung und Kennzeichnung meiner Wäsche geregelt?
Ihre Wäsche (Bekleidung) wird von unserer Wäscherei regelmäßig gereinigt und schrankfertig übergeben. Alle Kleidungsstücke werden von unserer Wäscherei gekennzeichnet.
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Gibt es eine eigene Küche?
Die gesamte Speisenversorgung wird über unsere Werksküche im Rahmen eines Cateringvertrages abgesichert.
Das Küchenteam bereitet alle Tagesmahlzeiten und Angebote frisch zu. Die Speisenangebote orientieren sich an ernährungsphysiologischen Empfehlungen zu altersgerechter Verpflegung sowie an den Wünschen und Bedürfnissen der Bewohner. Es gibt Auswahlessen.
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Darf ich persönliche Möbel/ Gegenstände mitbringen?
Es ist sogar erwünscht das eigene Zimmer durch private, vertraute Möbel und Ausstattungsgegenstände zu gestalten. In Absprache mit dem Leitungsteam können Möbel der Grundausstattung durch persönliche ersetzt werden, solange keine Unfallquellen entstehen und die Bewegungsfreiheit gewährleistet bleibt.
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Kann ich als Angehöriger bei der Pflege helfen?
Da Sie Ihren Angehörigen schon viel länger kennen, somit einen guten Überblick über seine Gewohnheiten und individuellen Bedürfnisse haben, nehmen wir Ihre Unterstützung in praktischen Tätigkeiten gern an. Außerdem schätzen wir Sie als wichtige Bezugsperson unseres neuen Bewohners und sind auf Ihre Informationen angewiesen, wenn der Bewohner krankheitsbedingt keine Auskünfte mehr geben kann.
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Hat mein Zimmer ein Telefon?
In jedem Bewohnerzimmer ist ein Telefonanschluss vorhanden, an den sie ihr eigenes Telefon anschließen können. Sie bekommen einen eigenen Telefonanschluß aus unserer Hausanlage mit persönlicher Telefonnummer. Die Abrechnung der Gebühreneinheiten wird separat ausgewiesen und ist Bestandteil der monatlichen Heimkostenrechnung.
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Kann ich in meinem Zimmer fern sehen?
Der Anschluss ist in jedem Zimmer installiert. Sie können Ihren heimischen Fernseher gern mitbringen. Die Rundfunk- und Fernsehgebühren müssen Sie weiterhin entrichten, es sei denn, Sie sind davon befreit.
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Kann ich meine eigene Bettwäsche mitbringen / waschen?
Das Haus stellt Bettwäsche, Handtücher und Waschlappen für alle Bewohner zur Verfügung.
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